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Der
Gerichtsaufbau der Bundesrepublik Deutschland
Für das Grundgesetz (GG) ist es selbstverständlich, daß die Rechtsprechung (Judikative) eine selbständige Staatsgewalt darstellt, die neben der Gesetzgebung (Legislative) und der vollziehenden Gewalt (Exekutive) steht. Das aus Art. 20 Abs. 2 GG folgende Gewaltenteilungsprinzip dient der Verteilung der politischen Macht und damit der Mäßigung der Staatsherrschaft. Die rechtsprechende Gewalt ist nach Art. 92 GG den Richtern anvertraut. Sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die im Grundgesetz vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt. Nach Art. 95 Abs. 1 GG errichtete der Bund als oberste Gerichtshöfe des Bundes den Bundesgerichtshof (in Karlsruhe), das Bundesverwaltungsgericht (in Berlin, Umzug nach Leipzig geplant), den Bundesfinanzhof (in München), das Bundesarbeitsgericht (in Erfurt) und das Bundessozialgericht (in Kassel). Dem entsprechen die fünf selbständigen Gerichtszweige:
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erstellen Sie die ergebnisse der folgenden aufgaben im html-format
Aufgabe 1 | |
Erstellen Sie eine Übersicht der obersten Bundesgerichte.
Geben Sie deren direkte www-Erreichbarkeit an und stellen Sie in einem
Kurzkommentar wesentliche Inhalte der Site dar.
Sollten aktuelle Entscheidungen auf der jeweiligen Site veröffentlich sein, erfassen Sie möglichst den direkten Link. Erstellen Sie einen kurzen Kommentar zur Usability der jeweiligen Site. |
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Aufgabe 2 | |
Erstellen Sie eine bewertete Übersicht nützlicher
Rechtsportale bzw. Rechtsquellen.
Geben Sie Hinweise zu
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Beginnen Sie mit folgenden Adressen
http://www.marktplatz-recht.de/ http://www.anwaltssuchdienst.de/ http://www.e-commercerecht.de/ http://www.uni-duesseldorf.de/WWW/ulb/jur.html http://www.jura.uni-muenster.de/netlaw/ Ausgangsseiten auch unter http://www.goder.de/hotlinks.html
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